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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1983 - 6 A 69/82   

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https://dejure.org/1983,4270
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1983 - 6 A 69/82 (https://dejure.org/1983,4270)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.02.1983 - 6 A 69/82 (https://dejure.org/1983,4270)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Februar 1983 - 6 A 69/82 (https://dejure.org/1983,4270)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 89 Abs. 1 Ziff.2 NBauO; § 7 Abs. 1 NBauO; § 7 Abs. 2 NBauO; § 86 NBauO
    Abbruchverfügung; Unterschreitung des seitlichen Grenzabstandes; Errichtung eines Anbaues

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abbruchverfügung; Unterschreitung des seitlichen Grenzabstandes; Errichtung eines Anbaues

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1984, 277
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.10.1974 - I A 107/73

    Baurecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Festsetzungen über

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1983 - 6 A 69/82
    Zu berücksichtigen sind dabei das Interesse der Öffentlichkeit, illegales Bauen zu verhindern, das Interesse der Nachbarn, durch Grenzabstandsverletzungen nicht beeinträchtigt zu werden und endlich das Interesse des Bauherrn, jedenfalls dann keinen unverhältnismäßig hohen Schaden zu erleiden, wenn die Abweichung so gering ist, daß weder Belange der Öffentlichkeit noch der Nachbarschutz ernsthaft berührt werden (OVG Lüneburg, Urt. v. 15.06.1970 - I OVG A 73/69, Urt. v. 17.11.1970 - I OVG A 5/70 -, BRS 23 Nr. 198, Urt. v. 24.10.1974 - I OVG A 107/73 -, DVBl 1975, 915 [917 f] und Urt. v. 31.05.1978 - 1 OVG A 129/77 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2022 - 2 L 94/21

    Rückbauverfügung bezüglich einer grenzständigen Garage; mittlere Höhe einer

    Soweit das OVG Lüneburg (Urteil vom 28. Februar 1983 - 6 A 69/82 - BRS 40 Nr. 226; Urteil vom 17. November 1970 - I A 5/70 - BRS 23 Nr. 198) hierzu eine gegenteilige Auffassung vertreten hat, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
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